Öffentliches Recht > VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei der Verpflichtungsklage: Standardfall
Architekt A träumt seit Langem von einem eigenen Haus und reicht voller Vorfreude seinen Antrag auf Baugenehmigung ein. Als die zuständige Behörde diese ablehnt, ist A fassungslos und überzeugt, dass ein Fehler vorliegt. Entschlossen reicht er Klage beim Verwaltungsgericht ein.
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Einführungsfall
M und S wollen ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Doch die Behörde lehnt ihre Baugenehmigung ab. M und S meinen, dass dies wohl kaum mit rechten Dingen zugehen könne. Sie wollen klagen. Nur sind sie sich unsicher: Müssen sie ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht oder dem ordentlichen Gericht einreichen?
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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Abdrängende Sonderzuweisungen bei doppelfunktionalen Maßnahmen
In der Stadt S findet ein Antiken-Festival statt. In dessen Schatten soll ein großer Deal mit gefährlichen Drogen stattfinden, den die Polizei unterbinden möchte. Polizist P durchsucht die Anreisenden daraufhin, darunter A, der kein Rauschgift bei sich führt. A findet Ps Verhalten rechtswidrig.
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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei einem Platzverweis durch eine Polizistin - die Theorien
R randaliert auf einem Straßenfest. Polizistin P fordert ihn mehrmals erfolglos auf, sich zu benehmen. Dann erteilt P dem R einen Platzverweis. R meint, der Platzverweis sei rechtswidrig.