Öffentliches Recht
VwGO
Zulässigkeit der Anfechtungsklage
Anfechtung einer Atommülltransportgenehmigung als Anwohner - Normexterne Wirkung der Grundrechte
Anfechtung einer Atommülltransportgenehmigung als Anwohner - Normexterne Wirkung der Grundrechte
26. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Transport von Atommüll bedarf der Genehmigung (§ 4 AtomG). A wohnt 20 Meter von der Bahnstrecke entfernt, auf der Atommüll in ein Zwischenlager gebracht werden soll. Er fürchtet um seine Gesundheit und klagt gegen die Transportgenehmigung. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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