Beschädigung der Mietsache
23. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M mietet von V eine Wohnung. Im Laufe der Mietzeit beschädigt sie fahrlässig einen Heizkörper, wobei die Beschädigung rein äußerlich ist. Nach Ablauf des Mietvertrages gibt M die Wohnung an V zurück. Wegen der Beschädigung verlangt V anschließend Schadensersatz, nachdem er ohne vorherige Fristsetzung zur Mängelbeseitigung den Schaden selbst beseitigt hat.
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