Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Mordmerkmals der Heimtücke

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: A bereitet sich im Nebenzimmer auf den geplanten Mord an B vor. B erwartet Böses.
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Klassisches Klausurproblem

Bei einem Treffen in seiner Wohnung will A die B erschießen, sollte sie nicht zu ihm zurückkehren. Als B an der Trennung festhält, verlässt A kurz das Wohnzimmer. B schwant Böses. A kehrt mit einer Pistole zurück, die er zuvor in der Flurkommode versteckt hatte, und schießt B tödlich in den Kopf.

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Jurafuchs-Illustration: T läuft von einem Wohnhaus weg, in dem ein durch ihn angezündetes Zimmer in Brand steht.

Abgrenzung: Gemeingefährlichkeit / Mehrfachtötung - Jurafuchs

Der BGH präzisiert in dieser Entscheidung das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit. Laut Definition müsse das gemeingefährliche Mittel zu einer Gefährdung einer unbestimmten Anzahl von Menschen an Leib und Leben führen, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. Die Beschränkung eines Brandes auf ein Wohnhaus schließe dabei die Gemeingefährlichkeit nicht aus. Jede noch so allgemeine Gefahr habe der Natur der Sache nach irgendeine örtliche Grenze. Es komme darauf an, dass der Täter gerade aufgrund der Unbeherrschbarkeit des Mittels die Tötung von mehreren Menschen nicht ausschließen könne.

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Niedrige Beweggründe bei übersteigertem Besitzdenken? - Jurafuchs

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