Maßstab der Gutgläubigkeit 2
21. August 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E verkauft und übereignet V ein Grundstück. Dabei täuscht V den E arglistig. Als E von der Täuschung erfährt, ficht er "alles" an. V lässt das Grundstück weiter an K auf. K weiß, dass V den E arglistig getäuscht hat. K stellt den Eintragungsantrag und wird als Eigentümer eingetragen.
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