Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Ortsteil: Zahlenmäßiges Gewicht 1
Wiederholung Ortsteil: Zahlenmäßiges Gewicht 1
2. April 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (8.236 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die kleinen ländlichen Gemeinden M und S (jeweils 5.000 Einwohner) grenzen aneinander an und sind durch eine Straße getrennt. Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in M ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Hs Grundstück liegt an der Straße und grenzt unmittelbar an S an. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche und eine Dorfkneipe. Allerdings stehen sämtliche Gebäude auf der anderen Seite der Straße in S.
Diesen Fall lösen 73,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederholung Ortsteil: Zahlenmäßiges Gewicht 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat die umliegende Bebauung in der Gemeinde S ein gewisses Gewicht und eine organische Siedlungsstruktur, um einen Ortsteil darzustellen?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. H möchte sein Grundstück jedoch auf der anderen Seite der Straße im Gebiet der Gemeinde M bebauen. Stellt die nähere Umgebung der Gemeinde M für sich betrachtet einen Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist die Bebauung der Gemeinde S für die Frage, ob es sich bei dem Grundstück des H im Gebiet der Gemeinde M um einen Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB handelt, mit einzubeziehen?
Nein!
4. Liegt das Grundstück des H in der Gemeinde M innerhalb eines Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

yusdix
19.3.2025, 23:58:42
In der Lösung steht, dass die Bebauung für die Frage, ob es sich bei dem Grundstück des H im Gebiet der Gemeinde M um ein
Ortsteilhandelt, nicht mit einzubeziehen ist. Fliegt man dann nicht schon im Prüfungspunkt „
Ortsteil“ raus und prüft dann weiter mit § 35 BauGB? Wieso muss man danach noch den
Bebauungszusammenhangerörtern, wenn bereits festgestellt wurde, dass kein
Ortsteilvorliegt? Ich stelle die Frage weil diese Problematik als „Problematik des
Bebauungszusammenhang“ dargestellt wird. Oder prüft man dann beides als „ein“ Prüfungspunkt unter „
im Zusammenhang bebauter Ortsteile“? Dann wäre der Klausuraufbau aber etwas chaotischer.