Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Sachliche Zuständigkeit - Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht
Sachliche Zuständigkeit - Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen (§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 Alt. 1 StGB) vor dem Landgericht angeklagt. Nach einer Straferwartung von fünf Jahren wurden drei von zehn Taten eingestellt und A zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. A rügt mit der Revision die fehlende Zuständigkeit.
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Einordnung des Falls
Sachliche Zuständigkeit - Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Landgericht ist ab einer Straferwartung von vier Jahren sachlich zuständig (§74 Abs. 1 GVG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss das Landgericht an ein Gericht niederer Ordnung verweisen, wenn sich erst im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die zu verhängende Strafe unter vier Jahren liegen wird?
Nein, das trifft nicht zu!
3. War das Landgericht aber sachlich unzuständig, da es seine Zuständigkeit zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses objektiv willkürlich annahm?
Nein!
4. Das Revisionsgericht hebt das Urteil auf und verweist das Verfahren an das zuständige Gericht zurück (§ 355 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Entenpulli
23.7.2024, 17:11:00
Bei der Frage "Das Landgericht ist ab einer Straferwartung von vier Jahren sachlich zuständig (§ 74 Abs. 1 GVG)." wird diese als richtig angesehen. Der Wortlaut des § 74 I GVG besagt aber "Sie sind auch zuständig für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe". "Höher als vier Jahre" bedeutet doch, dass die Zuständigkeit bis einschließlich 4 Jahre nicht gegeben ist, oder? In § 24 II GVG steht zudem "Das Amtsgericht darf nicht auf eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe"
Faby
18.9.2024, 11:53:57
Die Nennung des Paragrafen in der Aufgabe sollte in § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB korrigiert werden. Es fehlt also "S. 2" :)
Linne_Karlotta_
18.9.2024, 14:30:36
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Faby
18.9.2024, 11:55:26
In der einen Lösung ist eine Box mit "Eselsbrücke". Mir erschließt sich nur nicht so ganz, was daran eine Eselsbrücke ist. Es ist ja eher ein Text, der in eine Box mit dem Titel "Merke" (o.ä.) gehören würde, oder? :)
Linne_Karlotta_
18.9.2024, 14:30:09
Hallo Faby, danke für die Anmerkung, die ich jetzt umgesetzt habe. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team