Abgrenzung "mittelbare Stellvertretung" (Strohmann)
4. Juli 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (35.111 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der wohlhabende Kunstliebhaber K möchte ein Werk des Künstlers B ersteigern lassen. Da er den Neid seiner Kunstfreunde fürchtet, möchte er den Erwerb geheim halten und beauftragt seinen Lakaien L mit der Ersteigerung. Die „Auslagen“ würde K dem L im Nachhinein erstatten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung "mittelbare Stellvertretung" (Strohmann)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann von K Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 Abs. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. B kann von L Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. K kann von L Herausgabe und Übereignung des Kunstwerks verlangen (§ 667 BGB).
Ja!
4. L kann von K Erstattung des Kaufpreises verlangen (§ 670 BGB).
Genau, so ist das!
5. Bei der „mittelbaren Stellvertretung“ trägt der Stellvertreter das Insolvenzrisiko des Geschäftsherren.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!