Klarer Fall einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung durch Unterlassen
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B leidet an einer schweren Krebserkrankung. Ihr behandelnder Arzt A unterlässt absichtlich die gebotene Behandlung. Der Tumor der B wächst weiter, was zu zunehmenden Schmerzen führt.
Einordnung des Falls
Klarer Fall einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung durch Unterlassen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A die gebotene Behandlung unterlässt, hat er die B körperlich misshandelt (§§ 223 Abs. 1 Var. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Ja!
2. Indem A die gebotene Behandlung unterlässt, hat er die B auch an der Gesundheit geschädigt (§§ 223 Abs. 1 Var. 2, 13 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!