Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
19. Mai 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Zeuge Z wird im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen und dabei ordnungsgemäß über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Von diesem machte Z zunächst keinen Gebrauch. Erst in der Hauptverhandlung verweigerte er sein Zeugnis.
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Einordnung des Falls
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Darf die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen verlesen werden, wenn er erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Z wurde hier nicht nur polizeilich, sondern richterlich vernommen. Darf das Protokoll der richterlichen Vernehmung ausnahmsweise entgegen von § 252 StPO verlesen werden?
Nein!
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