Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge Z wird im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen und dabei ordnungsgemäß über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Von diesem machte Z zunächst keinen Gebrauch. Erst in der Hauptverhandlung verweigerte er sein Zeugnis.
Diesen Fall lösen 65,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Protokoll einer richterlichen Vernehmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Darf die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen verlesen werden, wenn er erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Z wurde hier nicht nur polizeilich, sondern richterlich vernommen. Darf das Protokoll der richterlichen Vernehmung ausnahmsweise entgegen von § 252 StPO verlesen werden?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
don.dlaw
25.2.2024, 13:56:13
Zu Beginn der Aufgabe wird § 252 ZPO verlinkt.
Leo Lee
26.2.2024, 14:31:39
Hallo don.dlaw, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat hatte sich hier ein Fehler eingeschlichen. Wir haben diesen nun korrigiert und möchten uns bei dir bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo