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Keine entsprechende Anwendung von § 656 Abs. 1 BGB auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag
Keine entsprechende Anwendung von § 656 Abs. 1 BGB auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag
20. Mai 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bucht für 240 € eine einjährige Mitgliedschaft bei der Online-Partnervermittlung des P, um Kommunikationsrechte und automatisierte Partnervorschläge zu erhalten. P informiert K über ihre Verbraucherrechte. K fordert P zur sofortigen Freischaltung auf. Dem kommt P nach. Tags darauf erklärt K den Widerruf.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine entsprechende Anwendung von § 656 Abs. 1 BGB auf einen Online-Partnervermittlungsvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerruf ist ein Gestaltungsrecht, das es Verbrauchern in bestimmten Fällen ermöglicht, sich von der Bindung an einen Vertrag zu befreien.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat mit P einen Fernabsatzvertrag geschlossen. Sie hat gegenüber dem Unternehmer P deshalb ein Widerrufsrecht.
Ja, in der Tat!
3. Die übrigen Voraussetzungen des Widerrufs liegen vor. Der Widerruf ist wirksam.
Ja!
4. Eine Besonderheit des Widerrufs besteht darin, dass der Verbraucher niemals zum Wertersatz für empfangene Leistungen verpflichtet ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Nach den Grundsätzen des § 357a Abs. 2 BGB ist K dem Grunde nach zum Wertersatz verpflichtet.
Ja, in der Tat!
6. Der Anspruch auf Wertersatz setzt weiter voraus, dass der Unternehmer zunächst überhaupt einen Vergütungsanspruch hatte.
Ja!
7. Trotz wirksamem Vertragsschluss kann der Leistungsanspruch einer Partei ausgeschlossen sein, wenn es sich um eine sog. Naturalobligation handelt.
Genau, so ist das!
8. Ein Vertrag über den Zugang zu einer Online-Partnervermittlung ist ein Ehemaklervertrag gemäß § 656 Abs. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
9. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH ist § 656 Abs. 1 BGB analog auch auf Eheanbahnungs- und Partnerschaftsanbahnungsverträge anwendbar.
Ja!
10. Auch auf den vorliegenden Online-Partnerschaftsvermittlungsvertrag ist § 656 Abs. 1 BGB analog anwendbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
11. P hatte einen klagbaren Zahlungsanspruch und kann deshalb nach Widerruf von K zeitanteiligen Wertersatz verlangen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian Hierl
30.10.2021, 11:00:19
Brutales Comeback der Beklagten. 1,32 € Wertersatz würd ich mindestens als Teilsieg einordnen 😂 Spaß beiseite, cooler Fall und danke liebes Jurafuchs Team, dass ihr bei der Rspr so am Ball bleibt! Grade für die Mündliche, ist das Gold wert!

Lukas_Mengestu
31.10.2021, 09:45:40
Besten Dank, Florian! Das machen wir sehr gerne :-)
Carlotta
6.12.2021, 20:24:07
Würde hier dann ein Dienstvertrag nach 611 BGB vorliegen?

Lukas_Mengestu
7.12.2021, 10:01:53
Hallo Carlotta, in der Tat handelt es sich bei dem Online-
Partnervermittlungsvertragim Wesentlichen um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Denn die Partnervermittlung
schuldet im Rahmen des Vertrags in erster Linie die Erbringung einer Dienstleistung, nicht dagegen einen bestimmten Erfolg (Zustandekommen einer Partnerschaft). Teilweise wird der Vertrag auch als
Geschäftsbesorgungsdienstvertrag nach § 611 BGB iVm
675 BGBeingeordnet (vgl. Niebling, Die Online Partnerschaftsvermittlung in rechtlicher Sicht, NJOZ 2021, 1), sodass zusätzlich die Regelungen des Auftragsrechts Anwendung finden. Dazu gehört zB die Möglichkeit von Weisungen abzuweichen (§ 665 BGB) oder die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§ 666 BGB) (vertiefend zu den Rechtsfolgen des
Geschäftsbesorgungsvertrages, Teichmann, in: BeckOGK-BGB, 1.9.2021, § 675 RdNr. 20 ff). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Carlotta
7.12.2021, 19:01:49
Vielen Dank!:)
ehemalige:r Nutzer:in
10.12.2021, 00:08:38
Die Umfrage-Funktion im Anschluss an Gerichtsentscheidungen ist wirklich gut umgesetzt! Das kann in anderen Fällen sehr interessante Ergebnisse geben...

Lukas_Mengestu
10.12.2021, 09:05:29
Vielen Dank, L! Wir sind auch schon auf die Ergebnisse gespannt :-)

Mangopüree
24.10.2022, 14:19:35
Lief im Examen in Z II in Berlin heute

Mangopüree
24.10.2022, 14:20:44
Also abgewandelt bzw. wurde darauf Bezug genommen wenn ich mich nicht täusche

Lukas_Mengestu
25.10.2022, 16:52:17
Danke für den Hinweis, Mangopüree. Kann es sein, dass die Klausur an den folgenden Fall angelehnt war: https://applink.jurafuchs.de/fR7Mu4MQpub (auch Partnervermittlung ;-)). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Mangopüree
25.10.2022, 17:03:20
Der kam hauptsächlich ran, aber im Sachverhalt wurde das Argument gebracht, dass eine Partnervermittlung ja mit Ehevermittlung aus §
656 BGBvergleichbar sei.

Mangopüree
25.10.2022, 17:03:58
Das wird hier zumindest kurz thematisiert 😬