Verletzter
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht dem O durch einen Schlag mit einer Taschenlampe die Nase.
Einordnung des Falls
Verletzter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist Verletzter.
Ja!
2. Aus der Verletzteneigenschaft folgen keine besonderen Rechte.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Raphaeljura
16.7.2023, 03:51:13
Ich habe noch zwei Frage in dem Kapitel offen. 1. Was bringt die Nebenklage? 2. Wenn der Angeklagte sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst vertreten kann, bedeutet es im Umkehrschluss, dass in diesen Fällen ein Wahlverteidiger gewählt werden muss und entsprechend selbst bezahlt werden muss. Wenn das nicht möglich ist, bzw. der Beschuldigte sich selbst vertritt, dann herrscht keine Waffengleichheit mehr. Verstößt das nicht gegen irgendein Prinzip?
Timurso
16.7.2023, 15:55:02
1. Wirf mal einen Blick in § 397 StPO. Der Nebenkläger ist am Gerichtsverfahren unmittelbar beteiligt und kann daher dieses beeinflussen 2. Soweit ich gelesen habe, macht es von der Bezahlung her keinen Unterschied, ob ein Pflichtverteidiger oder ein Wahlverteidiger bestellt wird. Beide müssen im Falle der Verurteilung durch den Angeklagten bezahlt werden und im Fall des Freispruchs durch den Staat.
SabrinaAusBerlin
8.5.2024, 09:06:45
Wer Verletzter ist, ist in § 373b Absatz 1 StPO definiert und im Prozessrecht anwendbar: "Im Sinne dieses Gesetzes sind Verletzte diejenigen, die durch die Tat, ihre Begehung unterstellt oder rechtskräftig festgestellt, in ihren Rechtsgütern unmittelbar beeinträchtigt worden sind oder unmittelbar einen Schaden erlitten haben." Im Kommentar stehen dazu weiterführende Hinweise.