+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T bricht dem O durch einen Schlag mit einer Taschenlampe die Nase.

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Einordnung des Falls

Verletzter

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. O ist Verletzter.

Ja!

Verletzter ist jeder, der durch die behauptete Tat in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist. Es geht dabei um das berechtigte Genugtuungsinteresse (Vergeltungsbedürfnis). Der Begriff ist grundsätzlich weit auszulegen. Verletzte sind beispielsweise auch die Eltern oder der Ehegatte eines Mordopfers oder jemand, zu dessen Nachteil bei § 267 StGB eine gefälschte Urkunde in den Rechtsverkehr gelangt ist. T wurde in seinem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verletzt.
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2. Aus der Verletzteneigenschaft folgen keine besonderen Rechte.

Nein, das ist nicht der Fall!

Beim Verletzten handelt es sich um ein Verfahrenssubjekt mit eigenen Rechten. Wichtige Rechte des Verletzten sind die Berechtigungen (1) zum Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO), (2) zur Privatklage (§§ 374 ff. StPO), (3) zur Nebenklage (§§ 395 ff. StPO) und (4) zum Adhäsionsververfahren (§§ 403 ff. StPO).
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