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Rechtsprechung Zivilrecht
Kaufrecht
Haftung des Verkäufers und des Maklers für öffentliche Äußerungen zur Kaufsache
Haftung des Verkäufers und des Maklers für öffentliche Äußerungen zur Kaufsache
21. August 2025
24 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft und übergibt ihr Grundstück unter Haftungsausschluss an K. V weiß, dass K Pferde hält. Im Exposé von Vs Maklerin M heißt es: „Die Errichtung von Pferdeboxen ist genehmigt.“ Laut Vertrag „gehören Genehmigungen nicht zur vereinbarten Beschaffenheit“. V weiß, dass Boxen weder genehmigt noch genehmigungsfähig sind.
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