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Rechtsprechung Zivilrecht

Kaufrecht

Haftung des Verkäufers und des Maklers für öffentliche Äußerungen zur Kaufsache

Haftung des Verkäufers und des Maklers für öffentliche Äußerungen zur Kaufsache

21. August 2025

24 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V verkauft und übergibt ihr Grundstück unter Haftungsausschluss an K. V weiß, dass K Pferde hält. Im Exposé von Vs Maklerin M heißt es: „Die Errichtung von Pferdeboxen ist genehmigt.“ Laut Vertrag „gehören Genehmigungen nicht zur vereinbarten Beschaffenheit“. V weiß, dass Boxen weder genehmigt noch genehmigungsfähig sind.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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