Grundrechtsträger: Künstler

23. November 2024

4,8(3.116 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Künstler K ist ein verkanntes Genie. Er malt in seiner winzigen Wohnung unter dem Dach abstrakte Gemälde und Zeichnungen und lebt ein asketisches Leben ohne nennenswerten Kontakt zur Welt. Das Gewerbeamt findet Ks Tätigkeit suspekt und möchte sie verbieten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Grundrechtsträger: Künstler

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt die künstlerische Betätigung des Künstlers.

Genau, so ist das!

Der persönliche Schutzbereich der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt zunächst die Person des Künstlers als denjenigen, der das Kunstwerk herstellt, also den unmittelbar Kunstschaffenden. Es kommt nicht darauf an, ob der Einzelne als Künstler anerkannt ist, Kunst als Beruf ausübt oder seine Kunstwerke öffentlich ausstellt oder sonst darbietet. K malt abstrakte Gemälde und ist damit unmittelbar Kunstschaffender. Der persönliche Schutzbereich ist eröffnet.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen