Grundrechtsträger: Künstler

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Künstler K ist ein verkanntes Genie. Er malt in seiner winzigen Wohnung unter dem Dach abstrakte Gemälde und Zeichnungen und lebt ein asketisches Leben ohne nennenswerten Kontakt zur Welt. Das Gewerbeamt findet Ks Tätigkeit suspekt und möchte sie verbieten.

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Einordnung des Falls

Grundrechtsträger: Künstler

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt die künstlerische Betätigung des Künstlers.

Genau, so ist das!

Der persönliche Schutzbereich der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt zunächst die Person des Künstlers als denjenigen, der das Kunstwerk herstellt, also den unmittelbar Kunstschaffenden. Es kommt nicht darauf an, ob der Einzelne als Künstler anerkannt ist, Kunst als Beruf ausübt oder seine Kunstwerke öffentlich ausstellt oder sonst darbietet. K malt abstrakte Gemälde und ist damit unmittelbar Kunstschaffender. Der persönliche Schutzbereich ist eröffnet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ciranje

Ciranje

27.11.2020, 13:45:51

Tolles Bild ;-p

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

27.11.2020, 13:47:32

Danke ;)

TAME

Tamer

25.1.2022, 11:45:24

Sehr gelungene Neuinterpretation des armen Poeten von Carl Spitzweg :)


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