Bedingte Forderungen
26. April 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.
Diesen Fall lösen 78,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bedingte Forderungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bestellung einer Hypothek ist hier auch für die bedingte Forderung zulässig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vor Eintritt der Bedingung steht die Hypothek bereits dem Gläubiger zu.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MilliVanilli
24.5.2022, 23:22:14

Lukas_Mengestu
2.6.2022, 16:01:53
Vielen Dank für die Nachfrage, MilliVanilli! Da H gleichzeitig Inhaber der Hypothek und Eigentümer des Grundstücks ist, ihm aber die g
esicherte Forderung nicht zusteht, wandelt sich die
Eigentümerhypothekdirekt in eine
Eigentümergrundschuldum (§ 1177 Abs. 1 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Im🍑nderabilie
23.9.2022, 16:44:55
Warum reicht ein paar Kapitel zuvor die Bestimmbarkeit der Forderung aus, und hier wird plötzlich auf die andere Meinung abgestellt? ☺️
Blotgrim
18.4.2024, 08:17:47
Bei der Bestimmbarkeit ging es glaube ich um künftige Ansprüche, hier geht es um einen bedingten Anspruch vielleicht macht das einen Unterschied
der D
15.10.2024, 12:04:53
Hallo zusammen :) wenn die Forderung hier jetzt nachträglich entstehen sollte, gibt es eine Möglichkeit, die
Eigentümergrundschulddann in eine Hypothek zur Sicherung der Forderung umzuwandeln oder würde man einfach geschäftlich vereinbaren, dass dem Gläubiger der Forderung die
Grundschuld übertragenwird (der Gläubiger will ja wahrscheinlich den ersten Rang innehaben)?

G0d0fMischief
14.1.2025, 10:47:48
Woraus ergibt sich, dass die Fremdhypothek erst mit Eintritt der Bedingung entsteht bzw. wie erfolgt diese Prüfung im Gutachten? Was ihr schreibt macht Sinn, nur sehe ich keine Anknüpfung im Gesetz aus welcher sich das Ganze ergibt. Und i.R.d. der Entstehung der Hypothek wäre dann für mich die Frage, wo diese Problem zu verorten ist? Ein Prüfungsschema für dieses Problem wäre sehr hilfreich, da es ansonsten schwer ist, das Ganze in der Klausur abzurufen.
Blotgrim
23.3.2025, 14:33:58
Naja ich würde sagen, das ergibt sich auch 1163 Abs.1, 1177 Abs.1. § 1163 Abs.1 sagt, dass wenn die Forderung nicht besteht sie dem Eigentümer zusteht. § 1177 Abs.1 wandelt die Hypothek dann in eine Grundschuld, da die Hypothek nicht aber die Forderung beim Eigentümer liegt. Erst wenn die Bedingung für die Forderung eintritt und diese somit entsteht, entsteht aufgrund der
Akzessorietätder Hypothek diese zusammen mit der Forderung und da die Forderung der Bank zusteht entsteht dann eine Fremdhypothek.