Bedingte Forderungen

26. April 2025

10 Kommentare

4,8(8.956 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.

Diesen Fall lösen 78,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Bedingte Forderungen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Bestellung einer Hypothek ist hier auch für die bedingte Forderung zulässig.

Genau, so ist das!

Nach § 1113 Abs. 2 BGB kann die Hypothek auch zur Sicherung bedingter oder künftiger Forderungen bestellt werden. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Der Rechtsboden für die Entstehung des Anspruchs muss bereits gelegt sein. Dies ist bei bedingten Ansprüchen dann anzunehmen, wenn der Grundstückseigentümer das Zustandekommen des Anspruchs nicht mehr einseitig folgenlos verhindern kann, ohne sich ansonsten in seiner Willensbetätigung einzuschränken. Zwar kann H das Zustandekommen des Darlehensvertrags dadurch verhindern, dass er keinen Lieferungsvertrag mit P schließt. Das Unterlassen des Vertragsabschlusses mit P schränkt H jedoch in seiner Freiheit ein, da er in diesem Fall auch das Darlehen von B nicht bekommt.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Vor Eintritt der Bedingung steht die Hypothek bereits dem Gläubiger zu.

Nein, das trifft nicht zu!

Die dem Gläubiger zustehende Fremdhypothek entsteht erst mit Eintritt der Bedingung. Ist die Bedingung noch nicht eingetreten so steht die Hypothek dem Eigentümer als Eigentümergrundschuld nach §§ 1163 Abs. 1 S. 1, 1177 Abs. 1 S. 1 BGB zu.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MI

MilliVanilli

24.5.2022, 23:22:14

Entsteht dann nicht eine

Eigentümerhypothek

gemäß § 1163 I 1 BGB?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

2.6.2022, 16:01:53

Vielen Dank für die Nachfrage, MilliVanilli! Da H gleichzeitig Inhaber der Hypothek und Eigentümer des Grundstücks ist, ihm aber die g

esi

cherte Forderung nicht zusteht, wandelt sich die

Eigentümerhypothek

direkt in eine

Eigentümergrundschuld

um (§ 1177 Abs. 1 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Im🍑nderabilie

Im🍑nderabilie

23.9.2022, 16:44:55

Warum reicht ein paar Kapitel zuvor die Bestimmbarkeit der Forderung aus, und hier wird plötzlich auf die andere Meinung abgestellt? ☺️

BL

Blotgrim

18.4.2024, 08:17:47

Bei der Bestimmbarkeit ging es glaube ich um künftige Ansprüche, hier geht es um einen bedingten Anspruch vielleicht macht das einen Unterschied

der D

der D

15.10.2024, 12:04:53

Hallo zusammen :) wenn die Forderung hier jetzt nachträglich entstehen sollte, gibt es eine Möglichkeit, die

Eigentümergrundschuld

dann in eine Hypothek zur Sicherung der Forderung umzuwandeln oder würde man einfach geschäftlich vereinbaren, dass dem Gläubiger der Forderung die

Grundschuld übertragen

wird (der Gläubiger will ja wahrscheinlich den ersten Rang innehaben)?

G0d0fMischief

G0d0fMischief

14.1.2025, 10:47:48

Woraus ergibt sich, dass die Fremdhypothek erst mit Eintritt der Bedingung entsteht bzw. wie erfolgt diese Prüfung im Gutachten? Was ihr schreibt macht Sinn, nur sehe ich keine Anknüpfung im Gesetz aus welcher sich das Ganze ergibt. Und i.R.d. der Entstehung der Hypothek wäre dann für mich die Frage, wo diese Problem zu verorten ist? Ein Prüfungsschema für dieses Problem wäre sehr hilfreich, da es ansonsten schwer ist, das Ganze in der Klausur abzurufen.

BL

Blotgrim

23.3.2025, 14:33:58

Naja ich würde sagen, das ergibt sich auch 1163 Abs.1, 1177 Abs.1. § 1163 Abs.1 sagt, dass wenn die Forderung nicht besteht sie dem Eigentümer zusteht. § 1177 Abs.1 wandelt die Hypothek dann in eine Grundschuld, da die Hypothek nicht aber die Forderung beim Eigentümer liegt. Erst wenn die Bedingung für die Forderung eintritt und diese somit entsteht, entsteht aufgrund der

Akzessorietät

der Hypothek diese zusammen mit der Forderung und da die Forderung der Bank zusteht entsteht dann eine Fremdhypothek.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen