Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 110 und Dauerschuldverhältnisse, Beispiel: Handy-Verträge
§ 110 und Dauerschuldverhältnisse, Beispiel: Handy-Verträge
19. Mai 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 15-jährige K hat einen Mobilfunkvertrag mit Mobilfunkanbieter M geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kostet im Monat €30. K hat für die ersten beiden Monate schon mit ihrem Taschengeld bezahlt, als ihre Eltern E von dem Vertrag erfahren.
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Einordnung des Falls
§ 110 und Dauerschuldverhältnisse, Beispiel: Handy-Verträge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat die vertragsmäßige Leistung vollständig „bewirkt“ (§ 110 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Vertrag ist teilweise wirksam, teilweise schwebend unwirksam.
Genau, so ist das!
3. Die E können ihre konkludente Einwilligung in den Vertrag teilweise widerrufen.
Ja, in der Tat!
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