Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG (Widerrufsvorbehalt)
Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG (Widerrufsvorbehalt)
21. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (24.458 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Greta Gemüse (G) erhält eine Sondernutzungserlaubnis nach § 8 Abs. 1 S. 2 FStrG, um auf der Bundesstraße vor ihrem Haus Gemüse aus eigenem Anbau zu verkaufen. Die Erlaubnis enthält einen Widerrufsvorbehalt. Weil G Streit mit dem zuständigen Beamten B hat, widerruft B die Erlaubnis.
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