§ 136a Quälerei / Fortwirkung
18. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wird beschuldigt, sein von ihm geliebtes Kind erstochen zu haben. In der Vernehmung sagt B aus, sich an nichts erinnern zu können. Polizist P droht, B zur Leiche seines Kindes zu führen, falls er sich nicht dazu einlasse. Da er den Anblick nicht ertragen könnte, gesteht B. Am nächsten Tag gesteht er vor dem Ermittlungsrichter R – dieses Mal ohne vorherige Drohung – noch einmal.
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