Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Bereicherungsrecht
BGH zur unzulässigen Nutzung eines Prominentenbildes als Clickbait
BGH zur unzulässigen Nutzung eines Prominentenbildes als Clickbait
9. Mai 2023
14 Kommentare
4,8 ★ (35.386 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P betreibt die Zeitschrift „TV Movie“, eine Internetseite und ein Facebook-Profil. P postet auf Facebook: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen. Wir wünschen, dass es ihm bald wieder gut geht.“ Der Post enthält vier Bilder prominenter Fernsehmoderatoren, darunter ein Bild von Günther Jauch (J). J hat der Verwendung des Bildes nicht zugestimmt. Der Post verlinkt auf die Website der P. Dort berichtet P wahrheitsgemäß über die Erkrankung eines der drei anderen Moderatoren. Informationen über den J finden sich dort nicht. J verlangt Ersatz für die Nutzung seines Bildes in Höhe von €20.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!