Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Grundrechtslehren

Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf juristische Personen (-)

Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf juristische Personen (-)

19. Juli 2025

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Die in der Gemeinde G ansässige R-GmbH soll aus Prestigegründen in die reiche Stadt S verlegt werden. G, die der R-GmbH ortsgebundene Ansiedlungszuschüsse gewährt hatte, verlangt die Zuschüsse zurück. Die R-GmbH sieht die Freiheit ihrer Person verletzt.

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