Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeine Grundrechtslehren

Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf juristische Personen (-)

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Persönlicher Schutzbereich: Nicht erstreckbar auf juristische Personen (-)

2. April 2026

7 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die in der Gemeinde G ansässige R-GmbH soll aus Prestigegründen in die reiche Stadt S verlegt werden. G, die der R-GmbH ortsgebundene Ansiedlungszuschüsse gewährt hatte, verlangt die Zuschüsse zurück. Die R-GmbH sieht die Freiheit ihrer Person verletzt.

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