Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Fall: Aktive Dienstleistungsfreiheit
Fall: Aktive Dienstleistungsfreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die in München ansässige, deutsche Rechtsanwältin K ist auf das deutsche Reinheitsgesetz spezialisiert. Sie reist nach Kopenhagen, um dort einen dänischen Mandanten zu beraten, der gerne reines deutsches Bier brauen und vermarkten möchte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Aktive Dienstleistungsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die anwaltliche Beratung stellt ein Leistung mit entgeltlichem Charakter dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K erbringt die Leistung ferner selbstständig und nur vorübergehend.
Ja!
3. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit setzt voraus, dass ein grenzüberschreitender Bezug gegeben ist.
Genau, so ist das!
4. Der grenzüberschreitende Bezug ist hier in Form der sog. aktiven Dienstleistungsfreiheit gegeben.
Ja, in der Tat!
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