Übertragung Briefhypothek 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erwerber E möchte von Hypothekar H die diesem zustehende Briefhypothek erwerben. H erklärt schriftlich die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und übergibt den Hypothekenbrief an E. E ist unzufrieden, da seine Rechtsposition im Grundbuch nicht auftaucht.
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Einordnung des Falls
Übertragung Briefhypothek 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat die Briefhypothek erworben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Erwerb der Briefhypothek vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs.
Genau, so ist das!
3. E hat gegen H einen Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Doris Eventualis
3.7.2024, 11:48:40
Nur damit ich es wirklich verstehe: Gem. §1154 I ist zur Abtretung der BriefH nur die Schriftform und die Übergabe des HBriefes erforderlich. Wenn ich aber möchte, dass meine
BriefHypothekim Grundbuch erscheint sozusagen, habe ich auch einen Anspruch aus §894?
as.mzkw
17.9.2024, 12:37:45
So verstehe ich es, da eine wirksame Übertragung der
Briefhypothekselbst zunächst ja grds. keine Eintragung in das GB voraussetzt.