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Buchhypothek- Mangel des dinglichen Rechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1
H überträgt G eine Briefhypothek. Im Grundbuch ist deren Betrag mit €15.000 angegeben. Auf dem Brief hat H jedoch eine Teilzahlung von €6.000 quittiert, im Grundbuch sind noch €15.000 eingetragen.
Mangel der Forderung
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs. Die Darlehenssumme zahlt G nie aus. Daraufhin tritt G dem X, der an das Bestehen der Forderung glaubt, seinen angeblichen Rückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen. Dies wird im Grundbuch eingetragen.