Buchhypothek- Mangel des dinglichen Rechts
17. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S bestellt H zur Sicherung einer Kaufpreisforderung eine Buchhypothek an seinem Grundstück, die im Grundbuch eingetragen wird. S ficht die Hypothekenbestellung wirksam an. H tritt die Forderung formwirksam an G ab. Das Grundbuchamt trägt G als neuen Hypothekar ein.
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