Öffentliches Recht

Grundrechte

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)

Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen (Standardfall)

Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen (Standardfall)

19. Juli 2025

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Der gläubige Muslim S besucht ein Berliner Gymnasium. Während der Pausen verrichtet er alle regelmäßigen Gebete nach islamischem Ritus. Die Schulleitung weist die Eltern von S darauf hin, dass Gebete auf dem Schulgelände verboten seien.

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