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Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen (Standardfall)
Sachverhalt
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Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen (Negativbeispiel 1a: Extrembeispiel)
M ist Mitglied der Gemeinschaft der Aluhüte. Er praktiziert als Einziger das Rauchen von Aluhüten zu Ehren des Alu-Gottes. Als Polizist P den M im Naturschutzgebiet erwischt, untersagt er ihm das Aluhut-Rauchen.
Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen
Salafist S patrouilliert als „Sharia Police“ durch K-Stadt. Er beabsichtigt „unislamisches“ Verhalten junger Muslime aufzuspüren und notfalls mithilfe von Drohgebärden zu unterbinden. Polizistin P greift ein, als S einem Fußgänger das Feierabendkölsch aus der Hand schnappt, und verweist S der Fußgängerzone.