Prüfungsumfang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.000. Nach Urteilsverkündung zahlt S. G meint, er habe außerdem noch einen Anspruch gegen S auf Herausgabe eines Autos, das im Besitz des S ist. S will sich gegen eine von G angekündigte Vollstreckung bzgl. der €1.000 und bzgl. der Herausgabe des Autos wehren.
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Einordnung des Falls
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) des S gegen G hinsichtlich des Anspruchs von €1.000 ist zulässig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) des S gegen G hinsichtlich des Anspruchs von €1.000 ist begründet.
Ja, in der Tat!
3. S kann auch gegen die Vollstreckung bezüglich des Autos mit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen G vorgehen.
Nein!
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