ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Grundsätzlich fehlende Sachbefugnis des Zedenten ab Titelumschreibung, außer: Vollstreckungsstandschaft

Grundsätzlich fehlende Sachbefugnis des Zedenten ab Titelumschreibung, außer: Vollstreckungsstandschaft

22. Januar 2026

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B tritt ihren durch Urteil titulierten Anspruch gegen K an C ab. Obwohl C bereits eine Titelumschreibung erwirkt hat, erteilt er B eine Vollstreckungs- und Einziehungsermächtigung. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen B und C. ‌

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