Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht

Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht

17. August 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Die A stellt unter falschem Namen einen Einbürgerungsantrag. Daraufhin ergeht ein positiver Bescheid an A. Der Bescheid ist an ihren falschen Namen adressiert.

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