Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht
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Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht
11. Mai 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A stellt unter falschem Namen einen Einbürgerungsantrag. Daraufhin ergeht ein positiver Bescheid an A. Der Bescheid ist an ihren falschen Namen adressiert.
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