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Zeitpunkt des Zugangs einer E–Mail
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist der Zeitpunkt des Zugangs maßgeblich für deren Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit. Neben dem Erreichen des Machtbereichs des Empfängers kommt es für die Frage des Zugangs entscheidend darauf an, wann nach der Verkehrsanschauung mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Im analogen Briefverkehr wird dabei regelmäßig auf die Postzustellzeiten am Empfangsort abgestellt. Bei E-Mails war der konkrete Zugangszeitpunkt bislang dagegen streitig. In der vorliegenden Entscheidung positioniert sich nun erstmals der BGH in diesem Streit, allerdings nur für den geschäftlichen Bereich.
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