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BGB AT
Verkäuferin eines Hauses muss nicht auf Doppelmord hinweisen
Verkäuferin eines Hauses muss nicht auf Doppelmord hinweisen
19. Juli 2025
23 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B verkauft K ein Wohnanwesen unter Gewährleistungsausschluss. Kurz danach erfährt K, dass 20 Jahre zuvor im Haus ein Doppelmord stattfand. In Kenntnis dieses Umstands hätte K das Anwesen nicht erworben. B hat selbst lange dort gelebt und wusste vom Mord. K erklärt die Anfechtung.
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