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Ver­käu­ferin eines Hauses muss nicht auf Dop­pel­mord hin­weisen

Ver­käu­ferin eines Hauses muss nicht auf Dop­pel­mord hin­weisen

19. Juli 2025

23 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B verkauft K ein Wohnanwesen unter Gewährleistungsausschluss. Kurz danach erfährt K, dass 20 Jahre zuvor im Haus ein Doppelmord stattfand. In Kenntnis dieses Umstands hätte K das Anwesen nicht erworben. B hat selbst lange dort gelebt und wusste vom Mord. K erklärt die Anfechtung.

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