Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.2: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Verwendung)

Recht auf informationelle Selbstbestimmung 2.2: Umfassender Schutz der verschiedenen auf Daten bezogenen Vorgänge (Verwendung)

27. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Stadt Hamburg setzt zur Vorbeugung von Straftaten auf öffentlichen Plätzen Videoüberwachung ein. Wirtschaftssenator W will das Einkaufsverhalten der Bürger in der Innenstadt untersuchen. Er schlägt vor, hierfür die gespeicherten Videodaten zu analysieren.

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