Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Strafrechtsklassiker: Lebensmittelerpresser-Fall

Strafrechtsklassiker: Lebensmittelerpresser-Fall

13. Mai 2023

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: T informiert einen Supermarkt von platzierten vergifteten Babygläsern

T vergiftet fünf Gläser Babynahrung und verteilt sie in fünf Märkten, wobei er den Tod von Babys billigend in Kauf nimmt. Ohne den genauen Standort zu nennen, teilt er dies den Konzernen mit und droht, er werde dies wieder tun, wenn er nicht €11,75 Mio. bekäme. Die Gläser werden gefunden.

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Jurafuchs Illustration: T ist sauer, weil in der von ihm geöffneten Schmuckschatulle nur wertloser Modeschmuck ist.

Zueignungsabsicht bei falscher Vorstellung über Beute - Jurafuchs

Der BGH entscheidet hier über die Zueignungsabsicht im Falle eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Dem Täter war es bei einem Behältnis, das er im Rahmen des Diebstahls in seinen Gewahrsam gebracht hatte, gerade auf den vermeintlich wertvollen Inhalt angekommen. Als er feststellte, dass es sich nicht um den vorgestellten wertvollen Inhalt handelte, schmiss er diesen samt Behältnis weg. Hier fehle laut BGH die Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute.

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Jurafuchs Illustration: T wird von einem Ladendetektiv am Verlassen eines Supermarkts gehindert. In Ts Rucksack befindet sich Diebesgut.

Strafrechtsklassiker: die Gewahrsamsenklave - Jurafuchs

Ein Klassiker: Die Gewahrsamsenklave. Bei kleinen, leicht beweglichen Sachen genügt für eine Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache für die Annahme einer vollendeten Wegnahme. Durch das Einstecken der Sache bringt der Täter die Sache auch schon im Ladengeschäft in einer Weise in seinen ausschließlichen Herrschaftsbereich, dass der Gewahrsam an der Sache durch den bisherigen Inhaber bereits gebrochen ist. Der bisherige Gewahrsamsinhaber kann ohne Behinderung des Täters nicht mehr über die Sache verfügen. Wer die tatsächliche Sachherrschaft innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des tatsächlichen Lebens.

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