Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub, u.a.
Strafrechtsklassiker: die Gewahrsamsenklave
Strafrechtsklassiker: die Gewahrsamsenklave
13. Mai 2023
4,8 ★ (10.956 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In dem Supermarkt S steckt T fünf Flaschen Jägermeister im Wert von je €11,40 in seinen Rucksack, um diese unbezahlt für sich zu verwenden. Bevor er den Laden verlassen kann, wird er gestellt.
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Einordnung des Falls
Ein Klassiker: Die Gewahrsamsenklave. Bei kleinen, leicht beweglichen Sachen genügt für eine Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache für die Annahme einer vollendeten Wegnahme. Durch das Einstecken der Sache bringt der Täter die Sache auch schon im Ladengeschäft in einer Weise in seinen ausschließlichen Herrschaftsbereich, dass der Gewahrsam an der Sache durch den bisherigen Inhaber bereits gebrochen ist. Der bisherige Gewahrsamsinhaber kann ohne Behinderung des Täters nicht mehr über die Sache verfügen. Wer die tatsächliche Sachherrschaft innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des tatsächlichen Lebens.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Setzt der objektive Tatbestand des „Diebstahls" (§ 242 Abs. 1 StGB) die „Wegnahme einer fremden beweglichen Sache" voraus?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Konnte T an den Flaschen keinen „neuen Gewahrsam" begründen, da dies in einer fremden Gewahrsamssphäre nicht möglich ist?
Nein!
3. Hat T an den Flaschen „neuen Gewahrsam" begründet, indem er sie in seinen Rucksack steckte?
Genau, so ist das!
4. Hat T zwar den Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) verwirklicht, allerdings besteht ein „Strafantragserfordernis" nach § 248a StGB?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Hat T sich wegen „Hausfriedensbruch" (§ 123 Abs. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, indem er den Supermarkt betrat?
Nein!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB)?
- Tatbestandsmäßigkeit
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Absicht rechtswidriger Zueignung
- Objektiver Tatbestand
- Fremde bewegliche Sache
- Wegnahme
- Subjektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
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