Verkehrskontrolle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S ist auf dem Rückweg vom Urlaub in den Niederlanden. Die Polizei hält sie an, verlangt, dass S ihren Führerschein herausgeben und den Kofferraum öffnen soll. S befindet sich auf einer Straße, auf der erfahrungsgemäß Drogen geschmuggelt werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verkehrskontrolle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei ist befugt, den Führerschein der S zu kontrollieren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei ist befugt, jeden Berechtigungsschein zu prüfen.
Ja!
3. Die Polizei kann von S verlangen, dass sie den Kofferraum öffnet.
Genau, so ist das!
4. Die Polizei kann jederzeit und jederorts eine strategische Fahndung nach § 12a PolG NRW durchführen.
Nein, das trifft nicht zu!
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