Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Häufig zünden Hooligans vom BVB auf der Südtribüne verbotene Feuerwerke. Beim Lokalderby gegen Schalke 04 fotografiert die Polizei deswegen offen die Südtribüne, um rechtzeitig gegen das Zünden einschreiten zu können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offene Bild-/Tonaufzeichnung, Videoüberwachung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im PolG NRW finden sich mehrere Standardermächtigung zur Datenerhebung durch Bild- und Tonaufzeichnung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die offene Datenerhebung mittels Bild- und Tonaufnahmen (§§ 15 ff. PolG NRW ) stellt einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
3. Die Polizei ist befugt, die Südtribüne zur Gefahrenabwehr fotografieren.
Ja, in der Tat!
4. Die Polizei darf zur Straftatverhütung öffentliche Orte filmen.
Ja!
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