Subsidiarität ggü Verpflichtungsklage
4. April 2025
2 Kommentare
4,9 ★ (6.269 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastundentin Lawra (L) beantragt Zahlungen nach dem BAföG. Die BAföG-Behörde B lehnt den Antrag ab, weil Ls Eltern ein zu hohes Einkommen haben. L ist der Meinung, sie habe einen Anspruch auf das Geld und will diesen Anspruch gerichtlich feststellen lassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Subsidiarität ggü Verpflichtungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft könnte die Feststellungsklage sein. Allerdings ist vorher an Gestaltungs- und Leistungsklagen zu denken.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. L begehrt zwar die Feststellung, dass sie einen Anspruch auf BAföG-Zahlungen hat, ihr Endziel ist allerdings, dass ihr Antrag bewilligt wird.
Ja, in der Tat!
3. L kann ihre Rechte mit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) verwirklichen. Die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) scheidet damit aus.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!