Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ersatzansprüche des Vermieters
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieter M beendet sein Mietverhältnis mit Vermieterin V zum 1.4.2021. Die Übergabe findet am 31.03 statt. Dabei entdeckt V zu ihrem Schrecken überall Schäden. Diese hat M durch seinen sorg- und rücksichtslosen Umgang mit der ehemals schönen Wohnung verursacht.
Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ersatzansprüche des Vermieters
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Schadensersatzansprüche der V gegen M (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 823 Abs. 1 BGB) verjähren innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!