Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung

Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Verkäuferin V verkauft dem Laien L ein Fachzeitschriften-Abonnement. V hat L wahrheitswidrig erklärt, die Zeitschrift sei auch für Laien geeignet. Es wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart. Nach Zahlung der ersten Rate, tritt L zurück.

Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V hat den L getäuscht.

Ja, in der Tat!

Eine Täuschung ist das Einwirken auf einen anderen mit dem Ziel der Erregung eines Irrtums. V hat dem L wahrheitswidrig erklärt, dass die Zeitschrift auch für Laien eigne.
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2. L hat eine Vermögensverfügung getätigt.

Ja!

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. L hat täuschungsbedingt die erste Rate bezahlt.

3. Liegt ein Vermögensschaden trotz des vertraglichen Rücktrittsrechts vor?

Genau, so ist das!

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo, welcher im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit der Vermögensverfügung ermittelt wird.. Nach der h.M. kann ein vertragliches Rücktrittsrecht grundsätzlich zur Verneinung des Schadens führen. Dafür muss dies aber vor der eigenen Leistungserbringung ausgeübt werden. Wird es erst danach ausgeübt, so trägt der Getäuschte das Risiko einer mangelhaften Rückabwicklung. In diesen Fällen ist ein Schaden trotz Rücktrittsrechts zu bejahen. L hat erst nach der eigenen Leistungserbringung das Rücktrittsrecht ausgeübt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

glaenzejenseitsvonnullundachtzehn

glaenzejenseitsvonnullundachtzehn

22.9.2022, 09:26:26

Woran ist hier zu erkennen, dass das

Rücktrittsrecht

erst später vereinbart wurde?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

22.9.2022, 11:17:07

Hallo glaenzejenseitsvonnullundachtzehn, es kommt nicht darauf an wann es vereinbart wurde, sondern wann es ausgeübt wurde. Das

Rücktrittsrecht

führt nur zu Verneinung eines Vermögensschadens, wenn es vor der ersten Vermögensverfügung ausgeübt wurde. Allein die Möglichkeit aufgrund des Rückabwicklungsschuldverhältnisses die gezahlte Rate zurückzuverlangen reicht nicht aus. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

glaenzejenseitsvonnullundachtzehn

glaenzejenseitsvonnullundachtzehn

22.9.2022, 15:30:00

Danke- das ergibt Sinn!

juramen

juramen

28.12.2022, 03:54:50

Im Fall davor wurde dennoch der Vermögensschaden bejaht, obwohl das

Rücktrittsrecht

vor der ersten Ratenzahlung ausgeübt wurde, woran liegt das?

SEY

Seyma-1106

24.6.2023, 14:25:55

Das würde ich auch gerne wissen!

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

3.7.2023, 18:28:57

@[juramen](135417) Im vorigen Abfall wurde der Vermögensschaden doch verneint und das gerade weil das

Rücktrittsrecht

vor Zahlung der ersten Rate ausgeübt wurde. Hier wird der Schaden nur bejaht, weil die erste Rate bereits geleistet wurde und der Getäuschte damit das Risiko trägt, dass die Rückabwicklung nicht sachgerecht erfolgt.


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