Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäuferin V verkauft dem Laien L ein Fachzeitschriften-Abonnement. V hat L wahrheitswidrig erklärt, die Zeitschrift sei auch für Laien geeignet. Es wird ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart. Nach Zahlung der ersten Rate, tritt L zurück.
Einordnung des Falls
Eingehungsbetrug II - vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nach Leistungserbringung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat den L getäuscht.
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Ja, in der Tat!
2. L hat eine Vermögensverfügung getätigt.
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Ja!
3. Liegt ein Vermögensschaden trotz des vertraglichen Rücktrittsrechts vor?
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Genau, so ist das!