Unrechtszweifel-Rechtsprechung 2
18. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (7.789 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T denkt, dass die Wegnahme fremden Eigentums nicht verboten ist. Er möchte daher in der darauffolgenden Woche in verschiedenen Unternehmen Kugelschreiber klauen und diese verkaufen. So geschieht es dann auch.
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Einordnung des Falls
Unrechtszweifel-Rechtsprechung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen rechtswidrigen Diebstahl begangen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen bei Begehung der Tat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hätte T den Irrtum vermeiden können?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juradino
25.11.2024, 19:51:49
Hi. In der Voraufgabe ging es um
geringwertige Sachen. das Ergebnis dort war anders als nun. Worin liegt denn der Unterschied in der Wertung?
Rechtsanwalt B. Trüger
16.12.2024, 17:23:14
Guck dir am besten nochmal die beiden Aufgaben an. Das Ergebnis ist bei beiden Fällen richtigerweise das Gleiche. Im Fall 1 ist die dritte Frage nur negativ formuliert und wird dementsprechend mit „stimmt nicht“ beantwortet. Im Fall 2 ist sie positiv formuliert und muss mit „stimmt“ bewertet werden