Unrechtszweifel-Rechtsprechung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T denkt, dass die Wegnahme fremden Eigentums nicht verboten ist. Er möchte daher in der darauffolgenden Woche in verschiedenen Unternehmen Kugelschreiber klauen und diese verkaufen. So geschieht es dann auch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unrechtszweifel-Rechtsprechung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat einen rechtswidrigen Diebstahl begangen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen bei Begehung der Tat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hätte T den Irrtum vermeiden können?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.