Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis
15. August 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (41.955 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Über das Vermögen des V ist ein Insolvenzverfahren eröffnet. V möchte noch schnell eine wertvolle Vase zu Geld machen und verkauft und übereignet diese an K.
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