Zivilrecht

Sachenrecht

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis

Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Fehlende Verfügungsbefugnis

15. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Über das Vermögen des V ist ein Insolvenzverfahren eröffnet. V möchte noch schnell eine wertvolle Vase zu Geld machen und verkauft und übereignet diese an K.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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