Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Werkbereich
Sachlicher Schutzbereich: Werkbereich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bildhauer K prangert mit seinen Skulpturen aus Naturstein politische Korruption an. Ministerin M, der K ein Dorn im Auge ist, lässt "heimischen Naturstein" per Verordnung schützen, sodass er nicht mehr behauen werden darf.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Werkbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt die künstlerische Betätigung. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
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