Sachlicher Schutzbereich: Werkbereich
Diesen Fall lösen 98,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bildhauer K prangert mit seinen Skulpturen aus Naturstein politische Korruption an. Ministerin M, der K ein Dorn im Auge ist, lässt "heimischen Naturstein" per Verordnung schützen, sodass er nicht mehr behauen werden darf.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Werkbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt die künstlerische Betätigung. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.
Ja, in der Tat!