Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Omega")
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Omega")
17. August 2025
10 Kommentare
4,5 ★ (7.005 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die deutsche Gesellschaft D betreibt ein Laserdrome, wo spielerisch Menschen „getötet“ werden. D bezieht Laserwaffen von einer griechischen Firma. Die zuständige Behörde verbietet den Betrieb, da dieser die Menschenwürde verletzten würden und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle.
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