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Zivilprozessrecht

Wer trägt die Kostenlast nach Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage?

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Wer trägt die Kostenlast nach Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage?

22. März 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Besonders examenstauglich 2. Examen

K fordert B zur Leistung auf. B reagiert nicht, woraufhin K klagt. Die Klage ist unschlüssig. Im schriftlichen Vorverfahren zeigt B seine Verteidigungsbereitschaft an. Eine Klageerwiderung folgt nicht. In der mündlichen Verhandlung erkennt B den Anspruch an. Die Prozesskosten möchte er nicht tragen.

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