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Schönheitsreparaturklauseln in AGB: Ersatzansprüche bei Vornahme Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klauseln
Schönheitsreparaturklauseln in AGB: Ersatzansprüche bei Vornahme Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klauseln
17. August 2025
21 Kommentare
4,8 ★ (33.096 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet an M eine Wohnung für monatlich €800. V weiß, dass Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen unwirksam sind. Dennoch vereinbart er per AGB mit M, dass M alle zwei Jahre Schönheitsreparaturen durchführen muss. Nach zwei Jahren lässt der unwissende M die Wohnungswände für €80 streichen. Kurz darauf klärt Jurastudent J den M über die Unwirksamkeit der Klausel auf.
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