Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Wiederaufleben der Eilkompetenz
Wiederaufleben der Eilkompetenz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Wohnung des B soll durchsucht werden. Dazu beantragt Polizist P beim Ermittlungsrichter R eine Durchsuchungsanordnung. R lehnt den Erlass einer solchen ohne Vorlage weiterer Unterlagen ab. P sorgt sich, dass durch die dadurch bedingte Verzögerung ein Beweismittelverlust droht und ordnet nun selbst die Durchsuchung an.
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Einordnung des Falls
Wiederaufleben der Eilkompetenz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten bedarf grundsätzlich einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (§ 105 Abs. 1 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ausnahmsweise ist auch die Anordnung der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ausreichend (§ 105 Abs. 2 StPO).
Genau, so ist das!
3. Bestand Gefahr im Verzug, als P die Durchsuchungsanordnung beantragte (§ 105 Abs.1 S.1 2.Hs. StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Es besteht hier allerdings die Gefahr eines Beweismittelverlusts während des durch den Richter in Anspruch genommenen Entscheidungszeitraums. Lebt dadurch die Eilkompetenz des P wieder auf?
Nein!
5. Mangels Wahrung des Richtervorbehalts war die Durchsuchung hier rechtswidrig. Unterliegen Beweismittel, die bei einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung gefunden und beschlagnahmt werden, im Hauptverfahren stets einem Beweisverwertungsverbot?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Liegt hier ein solch schwerwiegender Verfahrensverstoß vor, sodass ein Verwertungsverbot hinsichtlich der sichergestellten Dokumente besteht?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel
28.9.2023, 13:28:43
Liebes Jurafuchsteam, meines Erachtens wird es im Sachverhalt nicht deutlich, dass
Gefahr im Verzugdadurch entsteht, WEIL der Richter so lange braucht. Vielleicht könnte man es noch näher präsizieren?
Lukas_Mengestu
28.9.2023, 15:54:12
Danke für den Hinweis, Daniel! Wir haben den Sachverhalt nun weiter präzisiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team