Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA

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Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA

5. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ein neues Gesetz ermächtigt Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Farbe der Außenfassade vorzugeben. G verfügt, dass E sein Haus schwarz-rot-gold streichen muss. Dann zweifelt G an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und hebt den mittlerweile bestandskräftigen Verwaltungsakt auf.

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