Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA

Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA

16. August 2025

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Ein neues Gesetz ermächtigt Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Farbe der Außenfassade vorzugeben. G verfügt, dass E sein Haus schwarz-rot-gold streichen muss. Dann zweifelt G an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und hebt den mittlerweile bestandskräftigen Verwaltungsakt auf.

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Rücknahme eines belastenden VA

Die Baubehörde erlässt eine Abrissverfügung gegen G. Noch bevor die Verfügung bestandskräftig wird, erkennt Sachbearbeiter S, dass er sich im Grundstück geirrt hat und Gs Haus rechtmäßig errichtet wurde, die Abrissverfügung also rechtswidrig war. Die Behörde hebt die Verfügung auf.

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