Abweichung Eintragung und Einigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E-Scooter Liebhaberin E möchte sich privat einen E-Scooter kaufen. Hierzu benötigt sie einen Kredit in Höhe von €10.000, welcher abgesichert werden muss. G und E einigen sich auf die Bestellung der Hypothek an dem Grundstück der E in dieser Höhe. Im Grundbuch wird eine Hypothek in Höhe von €5.000 eingetragen.
Einordnung des Falls
Abweichung Eintragung und Einigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Einigung und die Eintragung müssen inhaltlich übereinstimmen.
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Ja, in der Tat!
2. Die Eintragung des geringeren Betrages führt dazu, dass die Hypothek gar nicht besteht.
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Nein!
3. Der übereinstimmende Wille von E und G ist dahingehend auszulegen, dass zumindest eine Hypothek in Höhe von €5.000 entsteht, welche die Forderung absichert.
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Genau, so ist das!