Abweichung Eintragung und Einigung
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E-Scooter Liebhaberin E möchte sich privat einen E-Scooter kaufen. Hierzu benötigt sie einen Kredit in Höhe von €10.000, welcher abgesichert werden muss. G und E einigen sich auf die Bestellung der Hypothek an dem Grundstück der E in dieser Höhe. Im Grundbuch wird eine Hypothek in Höhe von €5.000 eingetragen.
Einordnung des Falls
Abweichung Eintragung und Einigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Einigung und die Eintragung müssen inhaltlich übereinstimmen.
Ja, in der Tat!
2. Die Eintragung des geringeren Betrages führt dazu, dass die Hypothek gar nicht besteht.
Nein!
3. Der übereinstimmende Wille von E und G ist dahingehend auszulegen, dass zumindest eine Hypothek in Höhe von €5.000 entsteht, welche die Forderung absichert.
Genau, so ist das!