Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
"gemischte Schenkung": nach hM §§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB anwendbar
"gemischte Schenkung": nach hM §§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB anwendbar
19. Juli 2025
28 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat einen Laptop im Wert von €1.600. Unter einem Vorwand überredet der böse B den G, B den Laptop zu leihen. Anschließend spiegelt B seiner guten Freundin A glaubhaft vor, ihr als Dank für ihre freundschaftliche Hilfe der letzten Jahre seinen Laptop zu einem symbolisches Preis von €16 zu verkaufen, da er ihn nicht mehr benötige. A, die nichts von der fehlenden Berechtigung des B weiß, stimmt begeistert zu und erhält den Laptop von B.
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