Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung
10. November 2025
12 Kommentare
4,9 ★ (9.267 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V ein Schloss. Sie erklären sogleich die Auflassung unter notarieller Beurkundung. Zur Sicherung des Anspruchs der K wird außerdem eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen, K zieht noch vor Eintragung des Eigentums ein. Einige Tage später wirft N einen Stein durch das Fenster des Schlosses.
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