Zivilrecht

Sachenrecht

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung

Stellung des Erwerbers eines Grundstücks nach Eintragung einer Vormerkung

10. November 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft von V ein Schloss. Sie erklären sogleich die Auflassung unter notarieller Beurkundung. Zur Sicherung des Anspruchs der K wird außerdem eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen, K zieht noch vor Eintragung des Eigentums ein. Einige Tage später wirft N einen Stein durch das Fenster des Schlosses.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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