Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Die Rechtsverordnung
Fall 4: Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Fall 4: Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
4. Juli 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Berliner Landesregierung erlässt eine Verordnung, wonach Hunde, die als „Kampfhunde“ eingestuft werden, nicht gezüchtet werden dürfen. Die Regierung stützt den Erlass der Kampfhundeverordnung auf § 55 ASOG Bln. Hundehalterin H hält das für rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Fall 4: Verstoß gegen Wesentlichkeitstheorie (Kampfhundeverordnung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kampfhundeverordnung kann nur rechtmäßig sein, wenn die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu Erlass der Rechtsverordnung rechtmäßig ist.
Genau, so ist das!
2. Ist der Erlass der Kampfhundeverordnung vom Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage § 55 ASOG Bln gedeckt?
Ja, in der Tat!
3. Die Kampfhundeverordnung schränkt die Grundrechte der Hundehalter wesentlich ein. Könnte das dafür sprechen, dass die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Verordnung nicht ausreicht?
Ja!
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