Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Die Rechtsverordnung
Fall 6: Erlass eines Verwaltungsakts aufgrund einer (rechtswidrigen) Verordnung
Fall 6: Erlass eines Verwaltungsakts aufgrund einer (rechtswidrigen) Verordnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach der durch die bayrische Landesregierung erlassenen Verordnung zum Infektionsschutz dürfen sich im Sommer 2020 nur zwei Haushalte treffen. Die Rechtsverordnung ist materiell rechtswidrig. Polizistin P erteilt L aufgrund der Verordnung einen Platzverweis.
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Einordnung des Falls
Fall 6: Erlass eines Verwaltungsakts aufgrund einer (rechtswidrigen) Verordnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rechtmäßigkeit des Platzverweises setzt zunächst voraus, dass er aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage und formell rechtmäßig ergangen ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Verstoß gegen eine rechtmäßige Verordnung begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Ja!
3. Zur Beantwortung der Frage, ob Ls Verhalten gegen die objektive Rechtsordnung verstößt, müsste die Rechtsverordnung zunächst rechtmäßig sein.
Genau, so ist das!
4. Begründet Ls Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, mit der Folge, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Platzverweises erfüllt sind?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hannah17
3.5.2024, 14:12:25
Verstehe ich es also richtig, dass ich die Ermächtigungsgrundlage in der
Begründetheitals ersten Prüfungspunkt anspreche und hierunter dann die formelle und materielle Rechtmäßigkeit im gebotenen Umfang prüfe, sofern der Sachverhalt hierzu Anlass bietet?
Maximilian Puschmann
7.5.2024, 13:58:20
Hallo Hannah 17, Wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die in Frage kommende Ermächtigungsgrundlage selbst formell oder
materiell rechtswidrigsein könnte, prüfst du dies inzident unter dem Punkt Ermächtigungsgrundlage. Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes selbst prüfst du im Anschluss. Ob eine taugliche Ermächtigungsgrundlage gegeben ist, prüfst du in der
Begründetheitimmer zuerst. Beste Grüße Max – für das Jurafuchs-Team
CR7
11.8.2024, 17:17:39
@[Hannah17](150261) B.
Begründetheitdes Rechtsbehelfs I. Rechtmäßigkeit des
Platzverweises 1. Ermächtigungsgrundlage a) Erforderlichkeit einer Ermächtigungsgrundlage (+), da Vorbehalt des Gesetzes b) Konkrete Ermächtigungsgrundlage, Art. 16 Abs. 1 PAG Formelle Rechtmäßigkeit a) Zuständigkeit der handelnden
Behörde→ Zuständigkeit der Polizei zur Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 PAG) b) Verfahren c) Form 2. Materielle Rechtmäßigkeit a) Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 16 I PAG aa) Gefahr für die öffentliche Sicherheit (1) Öffentliche Sicherheit umfasst die objektive Rechtsordnung, darunter auch RVO (2) Verstoß gegen die objektive Rechtsordnung, hier also RVO? - Problem: Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Verordnung → inzident RVO prüfen, also (aa) Ermächtigungsgrundlage für RVO (i) Formelle Vfm der EGL (ii) Materielle Vfm der EGL (bb) Rechtmäßigkeit der RVO (i) Formelle RMK (ii) Materielle RMK (cc) Zwischenergebnis (3) Zwischenergebnis bb) Zwischenergebnis b) Rechtsfolge: Ermessen der
Behördeaa)
Ermessensfehlerbb) Verhältnismäßigkeit II. Ergebnis Der
Platzverweisist aufgrund der materiellen Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Verordnung rechtswidrig.